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Kostet ein Lizenzverstoß Geld?

Ob bei einem Lizenzverstoß ein Lizenzgeber eine Geldzahlung verlangen kann, ist nicht einfach zu beantworten und hängt im Einzelfall von unterschiedlichen Faktoren ab.

Zunächst einmal ist die Nutzung CC-lizenzierter Materialien kostenlos, solange bei der Nutzung die Lizenzbedingungen gewahrt werden. Verstößt ein Lizenznehmer aber gegen die Lizenzbedingungen, etwa weil die Namensnennung nicht oder fehlerhaft erfolgt (BY), so ist diese Nutzung nicht von der Lizenz gedeckt. Die Nutzung des Materials hat dann das Urheberrecht verletzt. In solchen Fällen fordern Lizenzgeber manchmal Schadensersatz.

Das Urheberrecht besagt bei einer Nutzung ohne Lizenz, dass ein Rechtsverletzer dasjenige nachzahlen muss, was er oder sie hätte zahlen müssen, wenn er oder sie auf üblichem Weg eine Lizenz für die Nutzung eingeholt hätte (sogenannte „Lizenzanalogie“). Der Betrag wird vor Gericht häufig geschätzt. Bei professionellen Fotograf:innen wird dabei häufig die von der Mittelstandsvereinbarung Foto-Marketing jährlich herausgegebenen Übersicht mit recht hohen Vergütungen herangezogen. Bei Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit den CC-Lizenzen haben jedoch Gerichte in den letzten Jahren (Stand: Juni 2021) entschieden, dass der „objektive Wert“ der Lizenzierung gleich Null sei, wenn die Lizenz auch die kommerzielle Nutzung erlaubt. Begründet wird dies damit, dass die Nutzung des Materials gemäß der CC-Lizenz schließlich kostenlos sei. Daraus wird gefolgert, dass der Schadensersatz, den ein Lizenzgeber fordern kann, auch bei Null liege. Diese Rechtsprechung ist jedoch umstritten. Einige Gerichte haben auch einen pauschalen, niedrigen Schadensersatz zuerkannt, der aber jedenfalls weit unter den oben genannten Sätzen der Mittelstandsvereinigung liegt.

Ein zusätzlicher Aspekt sind die Kosten für eine Rechtsverfolgung. Darunter fallen Gerichtskosten, oder Kosten, die dadurch entstehen, dass man eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für eine Abmahnung beauftragt. Gerichte haben allerdings schon mehrfach die Rechtsdurchsetzung durch sogenannte „Urheberrechtstrolle“ als „rechtsmissbräuchlich“ eingestuft. Rechtsmissbräuchlich ist es zum Beispiel, Abmahnungen wegen CC-Lizenzverletzungen mit völlig überhöhten Forderungen und Drohungen zu schicken und dies zur Masche zu machen.

Die Inhalte für die Antwort und die weiteren Hinweise sind eine inhaltliche Übernahme aus: FAQ – CC Germany. Von: CC German Chapter unter CC BY 4.0. (Bearbeitung: kleinere redaktionelle Anpassung, die keinen eigenen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen.)

Permalink: https://oer-faq.de/faq/CC-2-13

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