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Kann ich neben der CC-Lizenz zusätzliche Bedingungen aufstellen, beispielsweise „Nutzung nur für ehrenamtliche Zwecke“?

Eine ergänzende Bedingung neben der CC-Lizenz – wie im hier gewählten Beispiel „Nutzung nur für ehrenamtliche Zwecke“ – steht in Konflikt mit den Standardlizenzverträgen von Creative Commons. Die Stärke von Creative Commons-Lizenzen ist gerade das weltweit weitgehend einheitliche Verständnis über Bedeutung und Reichweite der Standardlizenzverträge. Zusätzliche Bedingungen – also zeitliche, räumliche oder inhaltliche Beschränkungen, die andere sind als das Grundmodul BY (Namensnennung) und die Lizenzmodule SA (Weitergabe unter gleichen Bedingungen), NC (keine kommerzielle Nutzung), ND (keine Abwandlungen) – würden dieses einheitliche Verständnis der CC-Lizenzen untergraben. Die Organisation Creative Commons erlaubt die Nutzung der Piktogramme, Lizenzlogos und der markenrechtlich geschützten Bezeichnung „Creative Commons” im Übrigen nur für die Verwendung der Original-Lizenztexte. Hiervon abzugrenzen wäre der Fall, dass Sie mit einzelnen Lizenznehmer:innen separate Bedingungen aushandeln: Sie können einzelne Lizenznehmer:innen individuell verpflichten, den Inhalt nur zu bestimmten Bedingungen oder gegen Bezahlung zu nutzen.

Der Text für die Antwort ist eine inhaltliche Übernahme aus: FAQ – CC Germany. Von: CC German Chapter unter CC BY 4.0. (Bearbeitung: kleinere redaktionelle Anpassung, die keinen eigenen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen.)

Permalink: https://oer-faq.de/faq/CC-3-8-4

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