Antworten auf alle Fragen rund um Open Educational Resources (OER)

Sind die Werke für immer geschützt?

Eine davon abweichende Schutzdauer gilt etwa für folgende Werke: Licht- und Laufbilder: 50 Jahre, §§ 72, 95 UrhG Filmhersteller: 50 Jahre, § 94 UrhG Datenbankhersteller: 15 Jahre, § 87d UrhG Sendeunternehmen: 50 Jahre, § 87 UrhG Tonträgerhersteller: 50 Jahre, § 85 UrhG Wissenschaftliche Ausgaben: 25 Jahre, § 70 UrhG Nachgelassene Werke: 25 Jahre, § 71 […]

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