Antworten auf alle Fragen rund um Open Educational Resources (OER)

Bin ich oder ist mein Arbeitgeber (z. B. die Hochschule) Urheber?

Dieser oben genannte Grundsatz der Urheberschaft ist unabhängig von Arbeits- oder Dienstverhältnissen. Der Arbeitgeber ist also nicht Urheber. Davon zu trennen ist die Frage, ob dem Arbeitgeber Verwertungs- und Nutzungsrechte an einem Werk des Arbeitnehmers zustehen. Nach § 43 UrhG erwirbt der Arbeitgeber an den Werken die im Rahmen des Arbeitsoder Dienstverhältnisses erarbeitet wurden ein […]

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