
Wo genau die Attribution zu erfolgen hat, richtet sich nach allgemeinen Maßstäben der CC-Lizenz – und nicht nach dem, was eine Lizenzgeber:in möglicherweise individuell verlangt.
Was genau an Information angegeben muss – ob etwa der echte Name oder ein Künstlerpseudonym –, hängt davon ab, was Lizenzgeber:innen festlegen. Dies kann neben einer Autorin zum Beispiel auch der zugehörige Verlag sein, der ihren Text herausgibt. Auf Wunsch können Lizenzgeber:innen auch anonym bleiben.
Sofern ein Link zur Quelle angegeben ist, ist die Übernahme des Links Pflicht (sofern dies praktikabel ist).
Weiter ist vorgeschrieben, dass ein Hinweis auf den konkreten Lizenztext angebracht ist. Dies kann ein Link auf den Lizenztext sein. Ein Link auf dem Lizenztext ist ein unmissverständlicher Verweis. Allerdings erlaubt die Lizenz neben dem Link auch einen URI, einen Uniform Resource Identifier, also ein klar zuordenbare Bezeichnung.
Ein amerikanisches Gericht hat entschieden, dass es genügt, wenn die genaue Lizenz einschließlich der genauen Lizenzbedingungen und Versionsnummer klar bezeichnet wird, also beispielsweise CC BY-SA 2.0. In Deutschland gibt es noch keine Entscheidungen, was neben dem Link noch als URI im Sinne der Lizenz gilt. Ein bloß pauschaler Hinweis auf „CC-Lizenzen“, aus dem nicht ersichtlich ist, welcher konkrete Lizenztext gemeint ist, genügt den Anforderungen nicht.
Von Creative Commons gibt es hierzu eine Reihe von „Best practices for attribution“. Auch der Lizenzhinweisgenerator der Wikimedia Foundation kann bei Materialien aus Wikimedia Commons weiterhelfen.