Konkret enthalten die CC-Lizenzen die Pflicht, bei der Nutzung/Weitergabe von Inhalten folgende Informationen zu übernehmen:
- den angegebenen Namen des Lizenzgebers/der Lizenzgeberin (je nach Angabe ist dies ein bürgerlicher Name, ein Pseudonym, eine Organisation etc.). Die Pflicht, einen Werktitel anzugeben, besteht bei der Lizenzversion 4.0 nicht mehr;
- den Hinweis auf die eingesetzte CC-Lizenz;
- einen URI oder einen Hyperlink auf die Quelle angeben beziehungsweise darauf verlinken (auch in einer Offline-Publikation), „soweit vernünftigerweise praktikabel“ und sofern auch von der Lizenzgeber:in angegeben;
- einen Hinweis auf einen Haftungsausschluss – allerdings nur, sofern die Lizenzgeber:in einen Haftungausschluss überhaupt angegeben hat, was eher selten anzutreffen ist; ebenso einen Copyright-Vermerk, sofern angegeben;
- sofern einschlägig, ob ein Inhalt geändert worden ist.
Für konkrete Beispiele zur Attribution (BY) lohnt sich ein Blick in die Best Practices bei Creative Commons.