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Welche Informationen muss ich angeben, wenn ich CC-lizenzierte Inhalte nutze?

Freie Lizenzen erlauben eine unkomplizierte Nutzung von Materialien, ohne nachfragen zu müssen – solange die Lizenzbedingungen eingehalten werden. Die Bedingung aller CC-Lizenzen ist die Anerkennung in Form der Namensnennung (Attribution, BY). Sie macht als „Währung” der kostenlosen Nutzung CC-lizenzierter Inhalte deutlich, von wem ein genutzter Inhalt (zum Beispiel ein Foto) stammt und wo er zu finden ist, welche rechtlichen Bedingungen gelten und wo sie nachzulesen sind.

Konkret enthalten die CC-Lizenzen die Pflicht, bei der Nutzung/Weitergabe von Inhalten folgende Informationen zu übernehmen:

  • den angegebenen Namen des Lizenzgebers/der Lizenzgeberin (je nach Angabe ist dies ein bürgerlicher Name, ein Pseudonym, eine Organisation etc.). Die Pflicht, einen Werktitel anzugeben, besteht bei der Lizenzversion 4.0 nicht mehr;

  • den Hinweis auf die eingesetzte CC-Lizenz;

  • einen URI oder einen Hyperlink auf die Quelle angeben beziehungsweise darauf verlinken (auch in einer Offline-Publikation), „soweit vernünftigerweise praktikabel“ und sofern auch von der Lizenzgeber:in angegeben;

  • einen Hinweis auf einen Haftungsausschluss – allerdings nur, sofern die Lizenzgeber:in einen Haftungausschluss überhaupt angegeben hat, was eher selten anzutreffen ist; ebenso einen Copyright-Vermerk, sofern angegeben;

  • sofern einschlägig, ob ein Inhalt geändert worden ist.


Für konkrete Beispiele zur Attribution (BY) lohnt sich ein Blick in die Best Practices bei Creative Commons.

Die Inhalte für die Antwort und die weiteren Hinweise wurden übernommen aus: FAQ – CC Germany. Von: CC German Chapter unter CC BY 4.0.

Permalink: https://oer-faq.de/faq/CC-4-2-1

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