Es gibt durchaus Möglichkeiten, gegen eine extremistische Vereinnahmung Ihrer Inhalte vorzugehen.
Zunächst einmal können Sie als Lizenzgeber:in vom Lizenznehmer immer verlangen, dass die Attribution vom Inhalt entfernt wird (Abschnitt 3(a)(3) des Lizenztextes). Dieses Recht besteht unabhängig vom inhaltlichen Kontext der Verwendung.
Komplizierter wird es, wenn Sie die Nutzung des Inhalts ganz untersagen möchten. Das heißt aber nicht, dass CC-lizenzierte Inhalte schutzlos jedem Kontext ausgeliefert sind. So wird im politischen oder weltanschaulichen Bereich der Endorsement-Aspekt relevant: Die CC-Lizenzen enthalten hierzu eine Regelung in Abschnitt 2(a)(6): „Die vorliegende Public License begründet nicht die Erlaubnis, zu behaupten oder den Eindruck zu erwecken, dass Sie oder Ihre Nutzung des lizenzierten Materials mit dem Lizenzgeber oder den Zuschreibungsempfängern gemäß Abschnitt 3(a)(1)(A)(i) in Verbindung stehen oder durch ihn gefördert, gutgeheißen oder offiziell anerkannt werden.“ Der Punkt wird als „inhaltliche Indifferenz“ bezeichnet: Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass eine Lizenzgeber:in hinter der jeweiligen Nutzung steht oder sie auch nur gutheißt (endorsement). Wenn das der Fall ist, kann man die Nutzung untersagen – auf Grundlage einer Lizenzverletzung.
Schließlich gilt noch das gesetzliche Urheberpersönlichkeitsrecht. Es gibt Urhebern das Recht, gegen Entstellungen von Materialien vorzugehen. Eine Entstellung liegt vor, wenn die persönlichkeitsrechtlichen Interessen des Urhebers durch die Art oder den Kontext der Nutzung verletzt werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine rechtsextremistische Partei Ihren Inhalt in eine politische Inszenierung wie beispielsweise einen Wahlkampfauftritt einbettet. Die Voraussetzungen des Entstellungsschutzes sind aber recht hoch und vom Einzelfall abhängig.