Generell gilt für Marken, Logos, Wort-Bild-Marken und Bildmarken also, dass man sie für Publikationen, Artikel, Texte, Arbeitsvorlagen, in Vorträgen und Filmen erlaubnisfrei verwenden kann, solange man sie lediglich zitiert, und sie nicht zu eigenen, geschäftlichen oder werberischen Zwecken benutzt. Für Pressezwecke, also bei der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Marken oder Markeninhabern, ist die Verwendung von Marken grundsätzlich unbedenklich. Viele Markenhersteller und -inhaber bieten ihre Logos sogar als Dateien offen an, etwa in den Pressebereichen ihrer Webseiten. In diesem Fall können Anwender annehmen, dass die Hersteller erlauben, die Logos zu nutzen. Das mindert aber deren markenrechtlichen Schutz nicht.
Es ist aber wichtig, mit der Nutzung des Logos nicht den Eindruck zu erwecken, die Marke oder der Markenhersteller wären Herausgeber oder Initiator der jeweiligen Publikation. Auch darf es nicht so aussehen, als würden die Nutzenden im Auftrag des Markenherstellers handeln oder sich in seinem Namen äußern.
Darf man fremde Marken und Logos in Bildungsmedien verwenden und darstellen?
Eine bloße Wiedergabe von Marken und Logos durch Dritte, ohne dass ein eigener Geschäftszweck zum Ausdruck kommt, berührt Markenrechte in aller Regel nicht. Und findet eine künstlerische oder journalistische Auseinandersetzung mit der Marke statt, etwa in Zeitungs- oder Zeitschriftenartikel, so gilt dies nicht als markenmäßige Benutzung. Das geht sogar soweit, dass bei einer gemischten Nutzung (die künstlerisch und wirtschaftlich motiviert ist), oft das Grundrecht der Meinungsfreiheit oder Kunstfreiheit dafür Ausschlag geben, dass die Verwendung zulässig ist.
Die Inhalte für die Antwort und die weiteren Hinweise wurden übernommen aus: Die Verwendung von Marken in (freien) Bildungsmedien. Von: Henry Steinhau unter CC BY 4.0.
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