Eine weitreichende Rechtübertragung wird auch Buy-Out-Vertrag genannt. Buy-Out-Verträge werden zunehmend unbeliebt. Solche Vorbehalte von Urheber*innen und Rechteinhaber*innen erweisen sich dementsprechend als Hindernis für die Institutionen, wenn diese ihre Lehrmedien selbst frei lizenzieren wollen.
Muss es eine Einverständniserklärung von Dritten zu einer CC-Lizenz geben? Wenn ja, welche Informationen muss diese enthalten?
Wenn die Autor*innen selber ein Werk unter einer CC-Lizenz veröffentlichen, braucht es keine Einverständniserklärung.
Eine Rahmenvereinbarung ist nötig, wenn die Autor*innen die Nutzungsrechte für ein Werk übertragen sollen. Es wird dringend empfohlen, den Grund für die weitreichende Rechteübertragung mit in den Vertragstext aufzunehmen. Zum Beispiel bei einer Vereinbarung zwischen den Autor*innen und einer Institution hieße das, der Institution zu gestatten, die verwendeten Werke der Autor*innen frei zu lizenzieren.
Die Inhalte für die Antwort und die weiteren Hinweise beruhen auf dem Original aus Autor*innenverträge für OER von: Paul Klimpel unter CC BY 4.0. Die inhaltliche Bearbeitung durch Agentur J&K – Jöran und Konsorten steht unter CC BY 4.0. (Bearbeitung: )
Permalink: https://oer-faq.de/faq/OI-7-1
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