Das liegt daran, dass Sie Nutzungsrechte nicht „gutgläubig erwerben“ können: Auch bei einem „angemaßten“ Urheberrecht (jemand CC-lizenziert ein fremdes Werk, ohne dazu berechtigt zu sein) kann der wirkliche Rechteinhaber jeden späteren Nutzer wegen einer Urheberrechtsverletzung in Anspruch nehmen.
Die Verwendung einer CC-Lizenz bietet also keinerlei Garantie, dass sie auch berechtigterweise geschieht. Das ist eine gewisse Schwäche freier Lizenzen allgemein und wäre – abgesehen von gesetzlichen Änderungen – nur behebbar, wenn es beweissichere CC-Register gäbe, in denen hinterlegt werden muss, wann welches Werk mit welcher Lizenz ins Netz gestellt wurde. Ob das wünschenswert ist, lässt sich bezweifeln, weil das die formale Hürde zur CC-Lizenzierung steigern würde – sie soll ja gerade so gering wie möglich sein. Zudem: Das Risiko, fehlerhafte Nutzungsrechte zu erwerben, lässt sich bei der Nutzung von Fremdmaterialien nie ganz ausschließen, auch nicht bei kostenpflichtig erworbenen Materialien.
Sollte ein tatsächlicher Rechteinhaber Sie in einer solchen Konstellation abmahnen, können Sie sich aber unter Umständen Ihren dabei erlittenen Schaden beim vermeintlichen Lizenzgeber zurückholen („Regress“). Hierfür sollten Sie sich rechtlichen Rat einholen.
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Was ist, wenn der Lizenzgeber gar nicht berechtigt war, einen Inhalt unter einer CC-Lizenz zu teilen?
Wenn Sie erfahren, dass ein CC-lizenzierter Inhalt nicht unter einer CC-Lizenz hätte verbreitet werden dürfen, sollten Sie die Nutzung umgehend einstellen. Denn sonst begehen Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung.
Die Inhalte für die Antwort und die weiteren Hinweise sind eine inhaltliche Übernahme aus: FAQ – CC Germany. Von: CC German Chapter unter CC BY 4.0. (Bearbeitung: kleinere redaktionelle Anpassung, die keinen eigenen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen.)
Permalink: https://oer-faq.de/faq/CC-4-6-3
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