
Sind zum Beispiel Menschen auf Fotos abgebildet, ist das „Recht am eigenen Bild“ betroffen. Ob die Lizenzgeber:in hierfür eine Einwilligung eingeholt hat oder – wie bei Personen des öffentlichen Lebens – schon keine Einwilligung notwendig ist, ist keine Thematik der CC-Lizenzierung. Dasselbe gilt für Fragen des Datenschutzes und das Recht auf Privatheit in Bezug auf lizenzierte Inhalte.
Ob nun bei der Erstellung, CC-Lizenzierung und Online-Stellung der Inhalte (hier: dem Foto) von Seiten einer Lizenzgeber:in „alles richtig gemacht wurde“, wird man nur selten bis zur letzten Gewissheit überprüfen können. Wer wirklich jedes Risiko ausschließen will, sollte Drittinhalte nicht nutzen.