Sind zum Beispiel Menschen auf Fotos abgebildet, ist das „Recht am eigenen Bild“ betroffen. Ob die Lizenzgeber:in hierfür eine Einwilligung eingeholt hat oder – wie bei Personen des öffentlichen Lebens – schon keine Einwilligung notwendig ist, ist keine Thematik der CC-Lizenzierung. Dasselbe gilt für Fragen des Datenschutzes und das Recht auf Privatheit in Bezug auf lizenzierte Inhalte.
Ob nun bei der Erstellung, CC-Lizenzierung und Online-Stellung der Inhalte (hier: dem Foto) von Seiten einer Lizenzgeber:in „alles richtig gemacht wurde“, wird man nur selten bis zur letzten Gewissheit überprüfen können. Wer wirklich jedes Risiko ausschließen will, sollte Drittinhalte nicht nutzen.
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Regeln die Lizenzen neben dem Urheberrecht oder den Leistungsschutzrechten auch etwas zu Persönlichkeitsrechten?
Nein, denn abgesehen von den urheberpersönlichkeitsrechtlichen Aspekten regeln die CC-Lizenzen nichts zu Persönlichkeitsrechten. Gegenstand der Lizenzierung ist also nicht, was auf dem Werk zu sehen oder zu hören ist.
Die Inhalte für die Antwort und die weiteren Hinweise sind eine inhaltliche Übernahme aus: FAQ – CC Germany. Von: CC German Chapter unter CC BY 4.0. (Bearbeitung: kleinere redaktionelle Anpassung, die keinen eigenen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen.)
Permalink: https://oer-faq.de/faq/CC-3-7-1
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