Den ungewollten Nebenwirkungen der Bedingung NC hat iRights.info zusammen mit Wikimedia Deutschland und Creative Commons Deutschland im Jahr 2012 eine eigene Broschüre gewidmet (Autor: Paul Klimpel).
Was spricht für, was gegen den Einsatz der Lizenzbedingung NC (keine kommerzielle Nutzung)?
Durchaus sinnvoll sind die NC-Lizenzen im Einsatz durch Profis, Verlage oder professionell schaffende Urheber, die zum Beispiel „abgespeckte“ Varianten ihrer Werke frei lizenzieren möchten. Außerdem sind Mitglieder von Verwertungsgesellschaften wie der GEMA oder der VG Wort auf die NC-Bedingung angewiesen, wenn sie Open-Content-Lizenzen verwenden wollen und gleichzeitig die Rechte an ihren Werken durch die Verwertungsgesellschaft wahrnehmen lassen.
Es gibt aber auch bedenkenswerte Nachteile. Wenn Sie die NC-Bedingung einsetzen und damit die Benutzung auf die nicht–kommerzielle Verwertungsmöglichkeit einschränken, werden einige Nutzungsarten ausgeschlossen, an die Sie möglicherweise intuitiv zunächst einmal gar nicht denken würden. Würde das Gesundheitsministerium beispielsweise Broschüren unter NC-Lizenzen veröffentlichen, dürften diese von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten nicht nachgedruckt und an ihre Patienten verschickt oder auf ihre Webseiten gestellt werden. Unter NC publizierte Freie Lehr- und Lernmaterialien (OER), können nicht in kostenpflichtigen Lehrveranstaltungen (etwa von Privatschulen oder privaten Bildungseinrichtungen) oder in Unternehmensschulungen verwendet werden, weil diese in aller Regel zumindest mittelbaren Erwerbszwecken dienen.
Auch werden viele Blogs ausgeschlossen, weil dort oft zur Kostendeckung Werbung geschaltet wird oder sich die Blogger:innen so einen Zuverdienst ermöglichen. Und selbst wenn solche Nutzungen in rein rechtlicher Hinsicht letztlich gar nicht als „kommerziell“ im Sinne der NC-Bedingung gelten würden, erzeugt die Lizenzeinschränkung erfahrungsgemäß Rechtsunsicherheit, die viele von der Nachnutzung abschreckt.
Die Inhalte für die Antwort und die weiteren Hinweise wurden übernommen aus: FAQ – CC Germany. Von: CC German Chapter unter CC BY 4.0.
Permalink: https://oer-faq.de/faq/CC-3-5-2
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