Kann ich als Urheber Teile aus meinem Lehrbuch, das ein Verlag bereits herausgegeben hat, nun als OER veröffentlichen?
Dafür ist maßgeblich, ob dem Verlag exklusive Nutzungsrechte eingeräumt wurden. Nach § 31 Abs. 3 UrhG berechtigt ein solch ausschließliches Nutzungsrecht den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und anderen unbeschränkt Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann jedoch bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt.
Die Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts ist bei einem Verlagsvertrag die Regel. Würde der Urheber nun selbstständig ohne Genehmigung des Verlags das Material unter einer offenen Lizenz veröffentlichen, würde er die Rechte des Verlags verletzen. Für eine Veröffentlichung unter einer offenen Lizenz sollte daher immer darauf geachtet werden, dass zuvor keine exklusiven Nutzungsrechte an dem Werk vergeben wurden oder eine entsprechende Genehmigung vorliegt.
Der Text für die Antwort ist eine wortwörtliche inhaltliche Übernahme aus: OER & Recht FAQ, OERinForm. Von: Anna Wiggeringloh unter CC BY-SA 4.0.
Permalink: https://oer-faq.de/faq/OF-1-16
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