Übrigens müssen Lizenznehmer laut GEMA-FAQ, Nr. 14 die Nutzung von CC-lizenzierter GEMA-Musik bei der GEMA melden.
Kann ich auch als Mitglied einer Verwertungsgesellschaft wie der GEMA oder der VG Wort unter Creative Commons lizenzieren?
Unter bestimmten Bedingungen und in der Regel nur mit dem Modul NC (nicht kommerziell) können Sie als Mitglied einer Verwertungsgesellschaft Ihre Werke unter eine CC-Lizenz stellen.
Verwertungsgesellschaften (VG) wie die GEMA oder die VG Wort sind gegründet worden, um die Rechte der Kreativen „kollektiv“ wahrzunehmen und für sie die Vergütungen für die Nutzung ihrer Werke einzusammeln. Durch den Wahrnehmungsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft übertragen Kreative eine Reihe „ausschließlicher Nutzungsrechte”, bei der GEMA z.B. an all ihren Kompositionen und Songtexten. Nach einer solchen Übertragung von Nutzungsrechten dürfen Kreative selbst die betroffenen Inhalte nicht mehr unter einer CC-Lizenz zur Verfügung stellen, weil dafür dann die Befugnis fehlt. Lange Zeit wurde kontrovers diskutiert, ob Verwertungsgesellschaften ihren Mitgliedern ermöglichen sollen, Inhalte parallel per CC zu lizenzieren.
Der Gesetzgeber hat hierfür Möglichkeiten geschaffen: Seit einer Gesetzesreform 2016 müssen alle Verwertungsgesellschaften ihren Mitgliedern ermöglichen, sogenannte Jedermann-Lizenzen für nicht-kommerzielle Nutzungen einzuräumen (§ 11 des Verwertungsgesellschaftengesetzes). Creative Commons-Lizenzen sind solche „Jedermann-Lizenzen“. Allerdings muss dann (in der Regel) das NC-Modul (nur nicht kommerzielle Nutzung) zum Einsatz kommen. Ob mehr als das möglich ist, hängt vom jeweiligen Wahrnehmungsvertrag zwischen Rechteinhaber und VG ab. Die GEMA und die VG Wort erlauben in diesem Zusammenhang nur die Freigabe zur nicht-kommerziellen Nutzung. Bitte erfragen Sie in Ihrem konkreten Fall die genauen Bestimmungen der betreffenden Verwertungsgesellschaft.
Die Inhalte für die Antwort und die weiteren Hinweise sind eine inhaltliche Übernahme aus: FAQ – CC Germany. Von: CC German Chapter unter CC BY 4.0. (Bearbeitung: kleinere redaktionelle Anpassung, die keinen eigenen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen.)
Permalink: https://oer-faq.de/faq/CC-3-1-11
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