
Ein wichtiger Maßstab für die Definition des Begriffs „Open Access“ ist die Berliner Erklärung über den offenen Umgang zu wissenschaftlichem Wissen aus dem Jahr 2003. Darin wurde ein Open Access-Paradigma mit dem Ziel einer frei zugänglichen Repräsentation des Wissens entworfen. Eine der Anforderungen gemäß der Erklärung lautet, dass OA-Inhalte „in jedem beliebigen digitalen Medium und für jeden verantwortbaren Zweck“ genutzt werden dürfen und dass Bearbeitungen zulässig sind. Neben den Lizenzversionen CC BY und CC BY-SA gibt es noch spezielle Lizenzmodelle für OA-Wissenschaftspublikationen. Hier seien beispielsweise die Digital Peer Publishing Lizenzen (DPPL) genannt, die anders als die CC-Lizenzen z.B. zwischen der elektronischen und der Offline-Nutzung unterscheidet (d.h. zwischen E-Journalen und gedruckten Journalen), und die damit speziell auf die Bedürfnisse für Wissenschaftspublikationen eingehen.