Ein wichtiger Maßstab für die Definition des Begriffs „Open Access“ ist die Berliner Erklärung über den offenen Umgang zu wissenschaftlichem Wissen aus dem Jahr 2003. Darin wurde ein Open Access-Paradigma mit dem Ziel einer frei zugänglichen Repräsentation des Wissens entworfen. Eine der Anforderungen gemäß der Erklärung lautet, dass OA-Inhalte „in jedem beliebigen digitalen Medium und für jeden verantwortbaren Zweck“ genutzt werden dürfen und dass Bearbeitungen zulässig sind. Neben den Lizenzversionen CC BY und CC BY-SA gibt es noch spezielle Lizenzmodelle für OA-Wissenschaftspublikationen. Hier seien beispielsweise die Digital Peer Publishing Lizenzen (DPPL) genannt, die anders als die CC-Lizenzen z.B. zwischen der elektronischen und der Offline-Nutzung unterscheidet (d.h. zwischen E-Journalen und gedruckten Journalen), und die damit speziell auf die Bedürfnisse für Wissenschaftspublikationen eingehen.
Was bedeuten die Begriffe „Open Content“, „Free Culture“ und „Open Access“?
Open Content. Wenn von Open Content die Rede ist, ist allgemein die weitgehende Nutzungs- und Weitergabefreiheit im Hinblick auf Inhalte und Materialien gemeint, die unter den Schutz des Urheberrechts fallen.
Free Culture. Der Begriff Free Culture stammt aus den Strömungen, die den Nutzen für die Allgemeinheit und für Kreative betonen, die ihr kreatives Schaffen weitgehend freigeben, damit Materialien weitergegeben und kreativ weitergenutzt – etwa geremixed – werden können. „Cultural works“ meint dabei im Grunde alles kreativ Geschaffene, was nicht Software ist.
Free Cultural Logo von Romaine (CC BY 4.0).
Open Access. Der Begriff Open Access (OA) meint die freie Nutzbarmachung von Inhalten und ist vor allem im Wissenschaftskontext gebräuchlich. Ein wichtiger Maßstab für die Definition des Begriffs ist die Berliner Erklärung über den offenen Umgang zu wissenschaftlichem Wissen aus dem Jahr 2003. Darin wurde ein Open Access-Paradigma mit dem Ziel einer frei zugänglichen Repräsentation des Wissens entworfen. Eine der Anforderungen gemäß der Erklärung lautet, dass OA-Inhalte „in jedem beliebigen digitalen Medium und für jeden verantwortbaren Zweck“ genutzt werden dürfen und dass Bearbeitungen zulässig sind. Und schließlich gibt es noch spezielle Lizenzmodelle für OA-Wissenschaftspublikationen. Hier seien beispielsweise die Digital Peer Publishing Lizenzen (DPPL) genannt, die anders als die CC-Lizenzen z.B. zwischen der elektronischen und der Offline-Nutzung unterscheidet (d.h. zwischen E-Journalen und gedruckten Journalen), und die damit speziell auf die Bedürfnisse für Wissenschaftspublikationen eingehen.
Die Inhalte für die Antwort und die weiteren Hinweise sind eine inhaltliche Übernahme aus: FAQ – CC Germany. Von: CC German Chapter unter CC BY 4.0. (Bearbeitung: kleinere redaktionelle Anpassung, die keinen eigenen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen.)
Permalink: https://oer-faq.de/faq/CC-2-18-2
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