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Erfüllen die Creative Commons-Lizenzen die Anforderungen der Begriffe „Open Content“, „Free Culture“ und „Open Access“?

Mit Creative Commons-Lizenzen lassen sich die Ideen von „Open Content“, „Free Culture“ und „Open Access“ realisieren. Im Einzelnen hängt dies vom Begriffsverständnis und von der Wahl der jeweiligen Lizenzmodule ab. Für die genannten Begriffe gibt es keine festen, bis ins Detail geklärte oder gar rechtlich vorgeschriebene Definitionen. Aber es haben sich in den letzten Jahren gewisse allgemeingültige Kriterien herausgebildet.


  • Open Content: Creative Commons-Lizenzen werden häufig als Open-Content-Lizenzen bezeichnet, weil mit ihnen diese Freiheit hergestellt werden kann.

  • Free Culture: Creative Common stuft selbst die beiden Lizenzkombinationen CC BY (Namensnennung) und CC BY–SA (Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen) als Free-Culture-Lizenzen ein. Außerdem fällt auch die CC0-Verzichtserklärung unter die Definition von Free Culture. Free-Culture-Lizenzen sind also immer auch Open-Content-Lizenzen – aber nicht umgekehrt, weil nicht alle Open-Content-Lizenzen die Freiheiten nach der Free-Culture-Definition ermöglichen.

  • Creative Commons License Spectrum


    Creative Commons License Spectrum” von Shaddim (CC BY 4.0)
  • Open Access: Die Lizenzversionen CC BY und CC BY-SA können die Anforderungen des OA-Begriffs erfüllen. Die Bedingungen NC (keine kommerzielle Nutzung) und ND (keine Bearbeitung) fallen hingegen nach der genannten Definition nicht unter Open Access; häufig werden aber auch diese Lizenzen bei OA-Publikationen eingesetzt.

Der Text für die Antwort ist eine inhaltliche Übernahme aus: FAQ – CC Germany. Von: CC German Chapter unter CC BY 4.0. (Bearbeitung: kleinere redaktionelle Anpassung, die keinen eigenen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen.)

Permalink: https://oer-faq.de/faq/CC-2-18-1

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