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Wann ist meine Nutzung eine Abwandlung/Bearbeitung und warum ist das wichtig?

CC-Lizenzen mit der Lizenzbedingung ND (No Derivatives) verbieten es, CC-lizenzierte Inhalte zu bearbeiten und das Ergebnis (das „abgewandelte Material“) weiterzugeben. Abgewandeltes Material entsteht, wenn ein geschützter Inhalt übersetzt, verändert, re-arrangiert, umgestaltet oder anderweitig modifiziert wird, sodass nach dem Urheberrecht eine Zustimmung des Rechteinhabers erforderlich wäre. Auch die Verwendung von CC ND-lizenzierter Musik in einem Film ist eine Bearbeitung, ebenso die Kürzung eines Werkes, sowie Erweiterungen und Neuordnungen. Auch Remixe und Mashups sind in der Regel Bearbeitungen, das reine Nebeneinanderstellen von Werken tendenziell aber nicht.

Keine Bearbeitung jedenfalls ist die Formatumwandlung – zum Beispiel wenn Sie als Nutzer eine CC-lizenzierte Grafik aus einem PDF des Lizenzgebers ausschneiden und als PNG-Grafik weiter teilen, oder wenn Sie eine CC-lizenzierten MP3 in ein anderes Audioformat umwandeln. Dies sind reine Vervielfältigungen, die auch unter der ND-Bedingung zulässig sind.

Es gilt die Merkregel: Wenn bestehendes Material, gegebenenfalls unter Hinzufügung von neuem Material, zu einem größeren Werk verschmolzen wird, das einen eigenständigen Charakter hat, liegt eine Bearbeitung im Sinne des Urheberrechts und der ND-Einschränkung vor.

Die folgende Tabelle kann als Orientierungshilfe dienen:

Tabelle Welche Nutzungen sind nach ND-Lizenzen erlaubt? von Till Kreutzer unter CC BY 4.0
Aus Till Kreutzer, Open Content – Ein Praxisleitfaden zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen (S. 57), CC BY 4.0

Die Inhalte für die Antwort und die weiteren Hinweise wurden übernommen aus: FAQ – CC Germany. Von: CC German Chapter unter CC BY 4.0.

Permalink: https://oer-faq.de/faq/CC-4-4-1

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