Antworten auf alle Fragen rund um Open Educational Resources (OER)

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Wenn ich Material bearbeitet habe und das Ergebnis teilen möchte, welche CC-Lizenzen darf – oder muss – ich dann für das abgewandelte Material nutzen?

Das hängt von der Lizenz des Materials ab, auf dem Ihr abgewandeltes Material aufbaut. Mit der ND-Bedingung (keine Bearbeitung) versehene Inhalte, die Sie bearbeitet haben, dürfen Sie jedenfalls nicht öffentlich teilen.

In anderen Fällen müssen Sie vor allem darauf achten, ob das ursprüngliche Material mit der SA-Bedingung (Share Alike, Weitergabe unter gleichen Bedingungen) versehen ist. In diesem Fall müssen Sie den bearbeiteten Inhalt unter den gleichen Bedingungen weitergeben: Ist zum Beispiel der Text einer Kurzgeschichte mit der Lizenz CC BY-SA versehen, und schreiben Sie die Kurzgeschichte um, indem Sie Charaktere austauschen oder einen Handlungsstrang hinzufügen, müssen Sie – sobald Sie diesen Text teilen – Ihren Text unter CC BY-SA lizenzieren. Dass ein Verlag exklusiv die abgewandelte Kurzgeschichte vertreibt, wäre dann nicht erlaubt.

Übrigens: Bei Bearbeitungen, die durch das gesetzliche Urheberrecht erlaubt sind, müssen die Lizenzbedingungen zu ND (keine Bearbeitung) nicht eingehalten werden. Ein Beispiel ist die Parodie eines Films.

Der Text für die Antwort ist eine wortwörtliche inhaltliche Übernahme aus: FAQ – CC Germany. Von: CC German Chapter unter CC BY 4.0.

Permalink: https://oer-faq.de/faq/CC-4-4-2

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