Was ist ein Zweitverwertungsrecht und welche Rechte gibt es mir?
Nach § 38 Abs. 4 UrhG besteht ein Zweitverwertungsrecht für die Veröffentlichung eines Beitrages im Internet.
Allerdings besteht dieses Recht nur für wissenschaftliche Publikationen, die im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden sind (z. B. DFG, EU, Drittmittel etc.). Zudem muss es sich um Beiträge handeln, die in Sammlungen oder Periodika veröffentlicht wurden, die mindestens zweimal jährlich erscheinen. Davon umfasst sind also nicht Arbeiten, die im Rahmen der regelmäßigen Lehrstuhlarbeit und mittels desjenigen Etats entstehen.
Der Text für die Antwort ist eine wortwörtliche inhaltliche Übernahme aus: OER & Recht FAQ, OERinForm. Von: Anna Wiggeringloh unter CC BY-SA 4.0.
Permalink: https://oer-faq.de/faq/OF-1-17
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