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Vereinzelt werden auch urheberrechtlich geschützte Werke oder Leistungen mitunter als „Forschungsdaten“ bezeichnet. Handelt es sich hierbei etwa um Filmaufnahmen oder Lichtbilder (etwa Fotografien), textliche Ausführungen oder Grafiken, kann hieran durchaus ein Urheberrecht bestehen.
Übrigens: Das oft durchaus berechtigte Interesse, als Entdecker:in oder Forscher:in anerkannt zu werden, ist durch andere Regularien abgesichert: So sind Wissenschaftskodizes deutlich wirkmächtiger und besser an die Bedürfnisse der jeweiligen Community angepasst, als es das Urheberrecht und mit ihm die CC-Lizenzen leisten könnte.
Und noch etwas: Forschungsdaten enthalten zudem oftmals sensible personenbezogene Daten, etwa bei Studieninterviews aus den Sozialwissenschaften. Deren Speicherung, Veröffentlichung oder Weiterverarbeitung folgt eigenen Regularien aus dem Datenschutzrecht. Die CC-Lizenzen decken diese Aspekte nicht ab.