Vereinzelt werden auch urheberrechtlich geschützte Werke oder Leistungen mitunter als „Forschungsdaten“ bezeichnet. Handelt es sich hierbei etwa um Filmaufnahmen oder Lichtbilder (etwa Fotografien), textliche Ausführungen oder Grafiken, kann hieran durchaus ein Urheberrecht bestehen.
Übrigens: Das oft durchaus berechtigte Interesse, als Entdecker:in oder Forscher:in anerkannt zu werden, ist durch andere Regularien abgesichert: So sind Wissenschaftskodizes deutlich wirkmächtiger und besser an die Bedürfnisse der jeweiligen Community angepasst, als es das Urheberrecht und mit ihm die CC-Lizenzen leisten könnte.
Und noch etwas: Forschungsdaten enthalten zudem oftmals sensible personenbezogene Daten, etwa bei Studieninterviews aus den Sozialwissenschaften. Deren Speicherung, Veröffentlichung oder Weiterverarbeitung folgt eigenen Regularien aus dem Datenschutzrecht. Die CC-Lizenzen decken diese Aspekte nicht ab.
Sind Forschungsdaten für eine CC-Lizenzierung geeignet?
Ja, aber eine Freigabe von Forschungsdaten über CC-Lizenzen ist nur empfehlenswert, sofern die Forschungsdaten überhaupt nach dem Urheberrecht oder Verwandten Schutzrechten geschützt sind. Die Einordnung kann im Einzelfall leider recht komplex sein.
Klar ist: Fakten, Theorien oder Konzepte sind gemeinfrei – und mit ihnen in der Regel Messdaten, Formeln oder Logfiles. Ebenso gemeinfrei sind bestimmte Abbildungen wie Scans, die ohne „persönliche technische Leistung“ erstellt wurden. Bei solchen – gemeinfreien – Forschungsdaten ist eine CC-Lizenz die falsche Wahl: Da gemeinfreie Inhalt per Gesetz ohne jegliche Beschränkung oder Pflicht genutzt werden können, dürften die Bedingungen der CC-Lizenzen hierfür gar nicht gelten. Wer dennoch zum Ausdruck bringen möchte, dass ein Forschungsdatensatz gemeinfrei und damit frei nachnutzbar ist, kann hierfür die Public Domain Mark nutzen, um auf die Gemeinfreiheit hinzuweisen.
Die Inhalte für die Antwort und die weiteren Hinweise wurden übernommen aus: FAQ – CC Germany. Von: CC German Chapter unter CC BY 4.0.
Permalink: https://oer-faq.de/faq/CC-3-2-4
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