Wer seine Screenshots verbreitet oder veröffentlicht, muss darauf achten, was diese zeigen. In einigen Fällen enthalten sie keine geschützten Inhalte und sind problemlos zu verwenden. Sind hingegen geschützte Inhalte oder Menschen zu sehen, sind urheberrechtliche und bei Personenfotos auch persönlichkeitsrechliche Regelungen zu beachten.
Häufig kann man sich bei Screenshots auf das gesetzlich geregelte Zitatrecht berufen – sofern man die darin formulierten Anforderungen beachtet. Auch die gesetzlichen Ausnahmen für Bildungs- und Unterrichtszwecke ermöglichen unter Umständen die Nutzung von Screenshots mit geschützten Inhalten.
Im Fall von Screenshots, die offen lizenzierte Inhalte zeigen, sind bei deren Verwendung die angefügten Lizenzbedingungen zu beachten. In allen anderen Fällen müssen Nutzungsrechte oder Lizenzen von Urheber*innen und Rechteinhaber*innen eingeholt werden, um die gezeigten geschützten Inhalte weiter zu verwenden – oder aber die geschützten Inhalte werden unkenntlich gemacht oder entfernt.
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Darf ich Screenshots anfertigen, sie mit anderen teilen, veröffentlichen, vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen?
Diese Frage ist nicht kurz zu beantworten. Henry Steinhau hat für OERinfo – Informationsstelle Open Educational Resources einen ausführlichen Artikel zu diesem Thema verfasst, der diese Frage ausgiebig beantwortet: „Screenshots richtig nutzen“
Die Inhalte für die Antwort und die weiteren Hinweise stammen von Agentur J&K – Jöran und Konsorten und wurde für das Projekt OER FAQ erstellt. Sie stehen unter CC BY 4.0.
Permalink: https://oer-faq.de/faq/OI-2-1-1
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