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Welches Problem will Creative Commons lösen – und wie?

Viele Kreative haben erkannt: Wenn jede Nutzung ihrer Werke einzeln erlaubt werden muss, kann das nicht nur die Verbreitung der Werke bremsen und damit der gewünschten Aufmerksamkeit schaden, sondern letztlich auch der Kreativität selbst. Um sicherzustellen, dass ihr kreatives Schaffen umgekehrt auch gut von anderen aufgegriffen werden kann, bevorzugen viele dieser Kreativen Open-Content-Lizenzen (zum Beispiel von Creative Commons), statt darauf zu warten, dass einzeln um die Erlaubnis gebeten wird, die Inhalte zu verbreiten oder sie als Ausgangspunkt für neues Schaffen nutzen zu dürfen.

Dass es solche Lizenzen überhaupt braucht, um Werke leichter nutzbar zu machen, liegt daran, dass der Maximalschutz des Urheberrechts zugleich dessen „Normalfall“ ist: Weltweit sind geistige Schöpfungen nämlich üblicherweise automatisch durch das Urheberrecht geschützt, sobald sie entstanden sind und unabhängig davon, ob die sie schaffende Person den Schutz wirklich will oder nicht. In den meisten Ländern – auch zum Beispiel in den USA und Deutschland – ist keinerlei Urheberrechtsvermerk oder Registrierung erforderlich, um den gesetzlichen Schutz nach dem oft bemühten Motto „Alle Rechte vorbehalten“ zu erlangen. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um einen improvisierten Haiku oder einen professionell produzierten Rocksong handelt. Jedes neue Werk wird so ab Entstehung automatisch maximal streng urheberrechtlich geschützt. Vor allem im Internet ist es vielen Kreativen aber wichtig, dass das Urheberrecht hier nicht der freien Kommunikation und Zusammenarbeit im Wege steht.

In der Praxis ist es jedoch schwierig, von diesem „Maximalschutz” herunterzukommen. Die wenigsten Kreativen haben juristische Expertise und sind in der Lage, anderen ohne anwaltliche Hilfe rechtssicher zu erlauben, bestimmte Nutzungen vorzunehmen und so das „Alle Rechte vorbehalten“ auf ein „Manche Rechte vorbehalten“ zu reduzieren. Eine solche Erlaubnis ist letztlich nicht anderes als ein Lizenzvertrag. Zwar müssen Lizenzverträge nicht in jedem Falle komplex sein, im Interesse der Urheberin oder des Urhebers sollten sie aber viele Aspekte und Situationen abdecken – etwa die Gewährleistung, die Laufzeit, die Haftung oder den Rechtezuschnitt, um nur einiges zu nennen. Creative Commons wurde gegründet, um genau dieses Problem zu lösen. Creative Commons entwickelt und betreut rechtliche Werkzeuge (vor allem Standard-Lizenzverträge), durch die Kreative ihre Rechte an einem Werk nach ihren eigenen Vorstellungen zur Nutzung freigeben können, ohne dafür eine Anwältin zu Rate ziehen und ohne unzählige Einzelerlaubnisse geben zu müssen. Die CC-Werkzeuge sind juristisch umfassend und zugleich dank Standardisierung gut wiedererkennbar und erlernbar und dadurch massennutzungstauglich.

Konkret bietet die Organisation Creative Commons also vorformulierte und modular aufgebaute Lizenzverträge an zur selbstbestimmten Verwendung durch Kreative und allgemein alle, die Inhalte erschaffen – kostenlos. Sie sind zum einen juristisch vollständig und einwandfrei formuliert, halten also zur Not auch einer gerichtlichen Überprüfung stand. Gleichzeitig sind sie auch so einfach zu verstehen, dass sie von Nichtjuristen unproblematisch eingesetzt werden können. Darüber hinaus sind sie technisch ausgefeilt und differenziert genug, um von verschiedenen Web-Applikationen (wie zum Beispiel Suchmaschinen) erkannt zu werden. Die unterschiedlichen Einsatzszenarien und Bedürfnisse der Kreativen werden dabei durch die unterschiedlichen Module der CC-Lizenzen und ihre Kombinierbarkeit berücksichtigt. Je nachdem etwa, ob das jeweilige Werk ohne weiteres Nachfragen durch andere bearbeitbar sein soll oder nicht, wählt die Urheberin oder der Urheber eine CC-Lizenz mit oder ohne das Modul „Keine Bearbeitung”.

Doch die modularen Lizenzen sind noch nicht alles. Creative Commons bietet außerdem eine Standarderklärung zum vollständigen Verzicht auf Urheberrechte an (CC0 oder „CC Zero“) sowie einen vorformulierten Hinweis, mit dem gemeinfreie Inhalte als gemeinfrei markiert werden können („Public Domain Mark“), sodass diese Inhalte leichter gefunden, als gemeinfrei erkannt und genutzt werden können.

Die Inhalte für die Antwort und die weiteren Hinweise sind eine inhaltliche Übernahme aus: FAQ – CC Germany. Von: CC German Chapter unter CC BY 4.0. (Bearbeitung: kleinere redaktionelle Anpassung, die keinen eigenen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen.)

Permalink: https://oer-faq.de/faq/CC-1-1-2

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