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Was bedeutet „Some Rights Reserved“ bzw. „Manche Rechte vorbehalten”?

Das Urheberrecht gewährt Urhebern im Ausgangspunkt ein ausschließliches Recht an ihren Werken. Da von ihnen meist die Erlaubnis für die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eingeholt werden muss, spricht man davon, dass „alle Rechte vorbehalten“ sind. Creative Commons bietet Inhaberinnen von Urheberrechten einen Werkzeugkasten, um auf einige dieser Rechte mit Hilfe von Standardlizenzverträgen zu „verzichten“ und somit anderen weitgehende Nutzungsfreiheiten einzuräumen. Diese Freigabe erfolgt aber nicht bedingungslos, weil – je nach Lizenz neben anderen Bedingungen – bei der Weiterverbreitung eine Namensnennung erfolgen muss („Attribution“, BY). Deshalb ist die Rede davon, dass nur „manche Rechte vorbehalten” sind – und nicht alle.

Ein Beispiel: Wird ein Foto mit der Lizenz CC BY-NC (Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung) versehen, können Dritte das Foto verwerten und weitergeben. Vorausgesetzt ist aber, dass erstens der Name des Rechteinhabers genannt wird. Und zweitens verbleibt das „Ausschließlichkeitsrecht“ an der kommerziellen Verwertung des Fotos bei eben diesem Rechteinhaber. Hierfür muss er oder sie individuell um Erlaubnis gefragt werden.

Die Inhalte für die Antwort und die weiteren Hinweise wurden übernommen aus: FAQ – CC Germany. Von: CC German Chapter unter CC BY 4.0.

Permalink: https://oer-faq.de/faq/CC-1-1-6

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