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Wer entscheidet darüber, ob ein Inhalt unter eine CC-Lizenz gestellt werden kann?

Um Inhalte unter eine CC-Lizenz stellen zu dürfen, müssen Sie dafür die nötigen Rechte haben. Dafür müssen Sie Inhaber aller exklusiven Rechte sein, die von der freien Lizenz abgedeckt sind. Wenn Sie beispielsweise nur Offline-Rechte zum Druck eines Buchs haben, genügt dies nicht für eine CC-Lizenzierung.

Wer über die Lizenzierung entscheiden kann, hängt von vielen Faktoren ab. Wenn Sie den Inhalt selbst geschaffen haben (also Urheberin oder Urheber sind), können im Ausgangspunkt Sie über die Lizenzierung bestimmen. Haben Sie Ihren Inhalt aber zum Beispiel bereits an einen Verlag exklusiv lizenziert, haben Sie die Entscheidungsfreiheit nicht mehr, weil Sie dann nicht mehr die exklusiven Rechte über Ihren Inhalt innehaben. Das würde einer CC-Lizenzierung entgegenstehen. Dann begingen Sie eine Urheberrechtsverletzung und die CC-Lizenz ginge (teilweise) ins Leere. Falls Sie Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind, sind Sie in Ihrer Entscheidung ggf. ebenfalls nicht frei.

Wenn Sie den Inhalt nicht selbst geschaffen haben und Lizenzgeber sein möchten, müssen Sie sich zuvor die (sehr umfangreichen) Rechte für die jeweilige Open Content-Lizenzierung von der Urheberin einräumen lassen.

Der Text für die Antwort ist eine inhaltliche Übernahme aus: FAQ – CC Germany. Von: CC German Chapter unter CC BY 4.0. (Bearbeitung: kleinere redaktionelle Anpassung, die keinen eigenen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen.)

Permalink: https://oer-faq.de/faq/CC-3-1-7-1

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