
Wenn man urheberrechtlich geschützte Inhalte auf eine Weise nutzen möchte, die diese Inhalte der Öffentlichkeit zugänglich macht, braucht man die Erlaubnis der Urheber:innen. Was genau alles unter „öffentlich“ machen fällt, ist schwer festzulegen – im Zweifelsfall sollte man deshalb lieber die Zustimmung der Urheber:innen für die geplante Nutzung einholen. Man muss diese also kontaktieren, beschreiben, was man mit dem Material machen möchte, und dafür eine (am besten schriftlich festgehaltene) Erlaubnis einholen. Jegliche Nutzung, die von den Urheber:innen nicht explizit gestattet wurde, ist verboten. Damit gilt für das Urheberrecht folgender Grundsatz: „Alles, was nicht explizit erlaubt ist, ist verboten.“