
Doch selbst wenn man sich auf die juristischen Werkzeuge beschränkt, werden von der Creative Commons Foundation nicht nur Lizenzverträge zur Verfügung gestellt. Vor allem ist hier die die Public Domain Mark zu nennen. Sie ist ein Hinweis auf die Gemeinfreiheit von Inhalten: Für Inhalte, die keinen Urheberrechtsschutz genießen, macht die Public Domain Mark dies für die Allgemeinheit erkennbar – und erleichtert so ihre Nutzung. Außerdem bietet Creative Commons die Möglichkeit, mit der Verzichtserklärung CC0 so weit wie rechtlich möglich Inhalte freizugeben, die unter Urheberrechtsschutz fallen.