
Pixabay-, Unsplash- und Pexels-Lizenzen sind selbstgebaute, singuläre Speziallizenzen. Ihre Klauseln sind teilweise nicht eindeutig genug, etwa was die erlaubten und nicht erlaubten „kommerziellen Nutzungen“ oder die Verwendung von Personenfotos auf bestimmte Weise betrifft. Aufgrund der definierten Einschränkungen sind sie keine konsequent offenen Lizenzen, auch nicht in dem Sinn, den beispielsweise die UNESCO in ihrer Empfehlung für OER (PDF) beschreibt.
Wer sich an UNESCO-Empfehlungen und an die mittlerweile weltweit bewährten Standards für OER halten will, der sollte von den genannten Foto- und Medienportalen die Finger lassen. Für „sortenreines“ OER, das eindeutig lizenziert und einfach nachzunutzen sein sollte, kommen Bilder und Inhalte von Pixabay und Co. nicht in Frage.
Stattdessen sollte man unter Creative Commons-Lizenzen stehende und gemeinfreie Inhalte verwenden. Auch hier wächst die Auswahl an Motiven und Katalogen beständig, und mit der Creative Commons-Suchmaschine CC-Search lassen sich OER-gemäße Fotos und Bilder auch effizient auffinden und samt Lizenzhinweis schnurstracks verwenden.
Wem solche Überlegungen jedoch nicht so wichtig sind, der muss bei Pixabay und Co. kein schlechtes Gewissen bekommen. Denn die Verwendung von Inhalten dieser Anbieter durch die üblichen Bildungsakteur*innen und für übliche Lern- und Lehrmaterialien, auch offene und freie lizenzierte, ist in der Regel lizenzgerecht und legal.
Allerdings sollte man – insbesondere, wenn man seine Materialien weiterverbreiten beziehungsweise freigeben will – bei der Lizenzierung und den Lizenzhinweisen sehr sorgfältig vorgehen. Das meint, in jedem Fall kenntlich zu machen, welche Inhalte wie lizenziert sind, und am besten auch, aus welchen Quellen sie stammen.