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Wie vertragen sich Fotos und Inhalte aus Pixabay und ähnlichen mit Creative-Commons-Lizenzen und OER?

Mit ihrer großen Auswahl an kostenlosen Fotos sind Anbieter wie Pixabay, Pexels oder Unsplash beliebte Anlaufstellen – auch bei Lehrmedienproduzent*innen. Die spezifischen Lizenzbedingungen der Plattformen machen die Verwendung ihrer Inhalte für offene Bildungsmaterialien (OER) problematisch – aber nicht unmöglich.
Fotos und Werke von Pixabay und Co. dürfen in CC-lizenzierten Materialien, mithin auch in OER zwar vorkommen, Teil von ihnen sein. Nur darf man dann erstens keine CC-Lizenz für das gesamte Material vergeben. Und zweitens sollte man in den Lizenzhinweisen explizit darauf hinweisen, welche enthaltenen Fotos und Inhalte nicht unter die CC-Lizenz fallen. Am besten sogar mit dem Hinweis auf die Quelle, also Pixabay, Unsplash oder Pexels – auch wenn eine Kennzeichnung laut Lizenbedingungen dieser Plattformen gar nicht notwendig ist.

Pixabay-, Unsplash- und Pexels-Lizenzen sind selbstgebaute, singuläre Speziallizenzen. Ihre Klauseln sind teilweise nicht eindeutig genug, etwa was die erlaubten und nicht erlaubten „kommerziellen Nutzungen“ oder die Verwendung von Personenfotos auf bestimmte Weise betrifft. Aufgrund der definierten Einschränkungen sind sie keine konsequent offenen Lizenzen, auch nicht in dem Sinn, den beispielsweise die UNESCO in ihrer Empfehlung für OER (PDF) beschreibt.
Wer sich an UNESCO-Empfehlungen und an die mittlerweile weltweit bewährten Standards für OER halten will, der sollte von den genannten Foto- und Medienportalen die Finger lassen. Für „sortenreines“ OER, das eindeutig lizenziert und einfach nachzunutzen sein sollte, kommen Bilder und Inhalte von Pixabay und Co. nicht in Frage.
Stattdessen sollte man unter Creative Commons-Lizenzen stehende und gemeinfreie Inhalte verwenden. Auch hier wächst die Auswahl an Motiven und Katalogen beständig, und mit der Creative Commons-Suchmaschine CC-Search lassen sich OER-gemäße Fotos und Bilder auch effizient auffinden und samt Lizenzhinweis schnurstracks verwenden.
Wem solche Überlegungen jedoch nicht so wichtig sind, der muss bei Pixabay und Co. kein schlechtes Gewissen bekommen. Denn die Verwendung von Inhalten dieser Anbieter durch die üblichen Bildungsakteur*innen und für übliche Lern- und Lehrmaterialien, auch offene und freie lizenzierte, ist in der Regel lizenzgerecht und legal.
Allerdings sollte man – insbesondere, wenn man seine Materialien weiterverbreiten beziehungsweise freigeben will – bei der Lizenzierung und den Lizenzhinweisen sehr sorgfältig vorgehen. Das meint, in jedem Fall kenntlich zu machen, welche Inhalte wie lizenziert sind, und am besten auch, aus welchen Quellen sie stammen.

Die Inhalte für die Antwort und die weiteren Hinweise wurden übernommen aus: Wie vertragen sich Fotos und Inhalte aus Pixabay und ähnlichen mit Creative-Commons-Lizenzen und OER?. Von: iRights.info unter CC BY 4.0.

Permalink: https://oer-faq.de/faq/IR-2-1

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