Ist die Lizenzversion 4 mit deutschem Recht vereinbar?
Ja. Die Lizenzversion 4.0 wurde zwar nicht in deutsches Recht portiert, sprich an die deutsche Rechtsordnung angepasst wie noch die Versionen 3.0 und 2.0. Vereinzelt wird deshalb von einer Nutzung abgeraten, weil – so die Überlegung – der Lizenzvertrag eine Klausel zur Haftungsbeschränkung enthalte, die nach deutschem Recht unwirksam sei.
Dies spricht jedoch nicht gegen den Einsatz der Lizenzversion 4. Denn der Lizenzvertrag ist insgesamt ist auch unter deutschem Recht wirksam. Unwirksam ist lediglich die Klausel zur Haftungsbeschränkung. Dies hat jedoch keine praktischen Auswirkungen. Denn die Haftung des Lizenzgebers richtet sich in Deutschland nach den Bestimmungen für die Schenkung, die eine sehr weitgehende Reduktion der Haftung vorsieht. Weitergehender als diese bei der geltenden gesetzlichen Regelung der Fall ist, ließe sich in Deutschland die Haftung auch vertraglich nicht reduzieren. Eine Haftung kommt nur in Betracht, wenn ein Lizenzgeber vorsätzlich handelt oder einen Fehler „arglistig verschweigt“.
Der Text für die Antwort ist eine wortwörtliche inhaltliche Übernahme aus: FAQ – CC Germany. Von: CC German Chapter unter CC BY 4.0.
Permalink: https://oer-faq.de/faq/CC-2-22-4
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