Was ist eine urheberrechtlich relevante Nutzung einer Datenbank?
Urheberrechtlich relevante (sprich erlaubnispflichtige) Nutzungshandlungen sind bei geschützten Datenbanken in der Regel vollständige Kopien und Entnahmen wesentlicher Teile daraus.
Das sui generis-Datenbankrecht verleiht dem Datenbankhersteller das Ausschließlichkeitsrecht darüber, die Datenbank als Ganzes zu vervielfältigen oder wesentliche Teile daraus entnehmen. Das Datenbankherstellerrecht schützt aber nicht die enthaltenen Daten beziehungsweise Elemente, sondern deren Zusammenstellung oder Verknüpfung. Die einzelnen Elemente dürfen also entnommen werden, ohne dass man dabei in das Datenbankschutzrecht eingreifen würde. Allerdings kann auch die wiederholte Entnahme dazu führen, dass eine Entnahme wesentlicher Teile vorliegt.
Der Text für die Antwort ist eine wortwörtliche inhaltliche Übernahme aus: FAQ – CC Germany. Von: CC German Chapter unter CC BY 4.0.
Permalink: https://oer-faq.de/faq/CC-5-1-3
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