Die jüngste Reform des europäischen Urheberrechts hat teilweise freiere TDM-Erlaubnisse als bisher gebracht (Stand: 9 Juni 2021). Sie erlauben TDM dann auch im kommerziellen Kontext, außer, ein Rechteinhaber setzt einen maschinenlesbaren Vorbehalt gegen kommerzielles Mining. Ob die NC-Einschränkung der Creative Commons-Lizenzen als Rechtsvorbehalt für kommerzielles Mining im Sinne der neuen Urheberrechts-Richtlinie (Art. 4 Abs. 3 DSM-RL) anzusehen ist, ist zu bezweifeln. Denn CC-Lizenzen sind generell schrankenfreundlich auszulegen. Mindestens müsste beim aufgefundenen Material die Lizenz maschinenlesbar angebracht sein, da ein Rechtsvorbehalt nur dann wirksam ist.
Darf ich auf CC-lizenzierte Inhalte Text-und-Data-Mining-Verfahren (TDM) anwenden?
Ja, das ist in aller Regel erlaubt.
Zunächst ist bei dieser Frage immer zu untersuchen, ob die Nutzung überhaupt in urheberrechtliche Ausschließlichkeitsrechte eingreift. Oftmals werden Materialien wie etwa Texte bei TDM-Verfahren vervielfältigt, zum Beispiel um sie für die eigentliche Analyse aufzubereiten, zu strukturieren, zu normalisieren etc. Die CC-Lizenzbedingungen lassen solche Vervielfältigungen zu.
Aber auch unabhängig von den CC-Lizenzbedingungen können Vervielfältigungen zu TDM-Zwecken durch das gesetzliche Urheberrecht erlaubt sein: Das deutsche Urheberrecht enthält für die nicht-kommerzielle wissenschaftliche Forschung eine Vorschrift, die TDM im dort näher beschriebenen Rahmen erlaubt (§ 60d UrhG).
Die Inhalte für die Antwort und die weiteren Hinweise wurden übernommen aus: FAQ – CC Germany. Von: CC German Chapter unter CC BY 4.0.
Permalink: https://oer-faq.de/faq/CC-4-5-2
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