
Die jüngste Reform des europäischen Urheberrechts hat teilweise freiere TDM-Erlaubnisse als bisher gebracht (Stand: 9 Juni 2021). Sie erlauben TDM dann auch im kommerziellen Kontext, außer, ein Rechteinhaber setzt einen maschinenlesbaren Vorbehalt gegen kommerzielles Mining. Ob die NC-Einschränkung der Creative Commons-Lizenzen als Rechtsvorbehalt für kommerzielles Mining im Sinne der neuen Urheberrechts-Richtlinie (Art. 4 Abs. 3 DSM-RL) anzusehen ist, ist zu bezweifeln. Denn CC-Lizenzen sind generell schrankenfreundlich auszulegen. Mindestens müsste beim aufgefundenen Material die Lizenz maschinenlesbar angebracht sein, da ein Rechtsvorbehalt nur dann wirksam ist.