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Können Datenbanken per CC-Lizenz freigegeben werden?

Ja, mit den CC-Lizenzen können ausdrücklich auch Datenbanken, die nach dem Urheberrecht beziehungsweise dem sui generis-Leistungsschutzrecht geschützt sind, lizenziert und somit freigegeben werden. Unter eine CC-Lizenz gestellte Datenbanken dürfen dann vervielfältigt, weiterverbreitet und anderweitig genutzt werden. Dies gilt aber erst seit der Version 4.0 der CC-Lizenzen, sodass für die Lizenzierung von Datenbanken unbedingt diese Version verwendet werden sollte. Version 4.0 ist zugleich die aktuelle Version (Stand: Juni 2021).

Für frühere Versionen der CC-Lizenzen gilt: Bei Datenbanken, die unter der Lizenzversion 3.0 und früher lizenziert wurden, sind die Lizenzbedingungen nur auf Datenbankwerke anwendbar, nicht aber auf sui generis-Datenbanken. Bei Datenbanken, die unter Version 3.0 früheren Versionen lizenziert wurden, müssen zur Nutzung ggf. gesonderte Rechte eingeholt werden. Die für Deutschland portierte 3.0-Lizenz (siehe hier) erfasste Datenbanken zwar, aber gab alle Rechte an ihnen frei, sodass Lizenzgeber:innen beachten sollten, dass Bedingungen wie NC (keine kommerzielle Nutzung) unter Version 3.0 nicht für Datenbanken greifen.

Der Text für die Antwort ist eine wortwörtliche inhaltliche Übernahme aus: FAQ – CC Germany. Von: CC German Chapter unter CC BY 4.0.

Permalink: https://oer-faq.de/faq/CC-5-1-4

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