Was passiert mit meinem Urheberpersönlichkeitsrecht?
Das Urheberpersönlichkeitsrecht ist nach deutschem Recht nicht übertragbar und es kann nicht vollständig darauf verzichtet werden. Der CC-Lizenztext enthält eine Regelung, nach der Lizenzgeber so weit wie nötig und rechtlich möglich auf die Ausübung ihrer Persönlichkeitsrechte verzichten, wie es für die Nutzung der Inhalte nach der CC-Lizenz nötig ist.
Komplett aufgegeben werden die gesetzlichen Urheberpersönlichkeitsrechte durch die CC-Lizenzen also nicht. Das betrifft beispielsweise Entstellungen, gegen die auch nach weitgehender Freigabe eines Inhalts durch die CC-Lizenzen vorgegangen werden kann. Wer CC-lizenziertes Material nutzt, darf außerdem nicht fälschlicherweise den Eindruck erwecken, mit dessen Urheberin in Verbindung zu stehen oder durch sie gefördert, gutgeheißen oder offiziell anerkannt zu werden („no endorsement“).
Der Text für die Antwort ist eine inhaltliche Übernahme aus: FAQ – CC Germany. Von: CC German Chapter unter CC BY 4.0. (Bearbeitung: kleinere redaktionelle Anpassung, die keinen eigenen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen.)
Permalink: https://oer-faq.de/faq/CC-3-1-3
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