Möglicherweise muss man sich beim Teilen der Datenbank auch um die Rechte bezüglich der einzelnen in der Datenbank enthaltenen Elemente kümmern: Sofern diese Elemente für sich geschützt sind und Dritte Rechte daran innehaben, müssen auch diese Personen die nötigen Rechte einräumen, damit die Elemente der Datenbank (mit)lizenziert werden können. Wenn Sie die nötigen Rechte nicht haben, müssen Sie solche Elemente explizit von der CC-Lizenz ausnehmen, unter der die Datenbank steht. Sofern möglich sollte dies aber vermieden werden, da dies für die Nachnutzung der Datenbank(inhalte) eine Einschränkung darstellt.
Wer entscheidet bei einer Datenbank darüber, ob sie unter einer CC-Lizenz geteilt werden darf?
Wie bei allen anderen Schutzgegenständen auch bestimmt der oder bestimmen die Rechteinhaber, ob eine Datenbank unter einer CC-Lizenz geteilt werden darf. Bei einer Datenbank nach dem sui generis-Schutz ist dies der „Datenbankhersteller“. Anders als bei einem (Datenbank-)Werk ist Rechteinhaber nicht immer die Person oder Personengruppe, die die Datenbank geschaffen hat. Datenbankhersteller ist vielmehr, wer die Investition in die Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung der Sammlung von Datenbankelementen geleistet hat.
Wenn Sie also die Datenbank CC-lizenziert veröffentlichen möchten und selbst nicht der Datenbankhersteller sind, müssen Sie dafür sorgen, dass Sie dafür beim Datenbankhersteller die nötigen Rechte einholen.
Die Inhalte für die Antwort und die weiteren Hinweise sind eine inhaltliche Übernahme aus: FAQ – CC Germany. Von: CC German Chapter unter CC BY 4.0. (Bearbeitung: wortwörtlich übernommen)
Permalink: https://oer-faq.de/faq/CC-5-1-8
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