Kann ich einen meiner Inhalte unter eine CC-Lizenz stellen, wenn ich noch nicht volljährig bin?
Ob Minderjährige ihre Inhalte ohne Einwilligung ihrer Eltern/der Erziehungsberechtigten rechtswirksam lizenzieren können, ist nicht endgültig geklärt. Fest steht: Eine CC-Lizenz ist ein Vertrag (genauer: zunächst ein Vertragsangebot) mit einer rechtsverbindlichen „Willenserklärung“, das jeweilige Material frei nachnutzbar zu machen. Nach deutschem Recht bedürfen solche Rechtsgeschäfte der Einwilligung der Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreter, sofern sie von Minderjährigen abgeschlossen werden.
Der Text für die Antwort ist eine inhaltliche Übernahme aus: FAQ – CC Germany. Von: CC German Chapter unter CC BY 4.0. (Bearbeitung: kleinere redaktionelle Anpassung, die keinen eigenen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen.)
Permalink: https://oer-faq.de/faq/CC-3-1-8
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