Antworten auf alle Fragen rund um Open Educational Resources (OER)

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Wie darf ich bearbeitetes Material lizenzieren, wenn die Bedingung SA (Weitergabe unter gleichen Bedingungen) gesetzt wurde?

Beim Teilen eines abgewandelten beziehungsweise bearbeiteten Inhalts, der unter SA-Bedingung lizenziert war, müssen Sie für Ihre Bearbeitung eine gleichwertige Lizenz wählen. Auch wenn es sich empfiehlt, setzt die SA-Bedingung (Weitergabe unter gleichen Bedingungen) nicht zwingend voraus, dass bei einem bearbeiteten Inhalt exakt dieselbe CC-Lizenz gewählt werden muss. Denn es gibt noch weitere Open-Content-Lizenzen, die Creative Commons als gleichwertig anerkannt hat. Sie können zum Beispiel einen Inhalt, der unter CC BY-SA-Lizenz der Version 4.0 steht, bearbeiten und unter der Free Art License 1.3 weitergeben. Die Bearbeitung eines Inhalts, der unter der Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 steht, dürfen Sie die neuere Version CC BY-NC-SA 4.0 wählen. Sie finden die Details und die jeweils SA-kompatiblen Lizenzen auf der Übersichtsseite zu kompatiblen Lizenzen von Creative Commons.

Der Text für die Antwort ist eine wortwörtliche inhaltliche Übernahme aus: FAQ – CC Germany. Von: CC German Chapter unter CC BY 4.0.

Permalink: https://oer-faq.de/faq/CC-4-4-4

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