Wie kennzeichne ich fremdes OER-Material richtig?
Wird fremdes OER-Material verwendet, muss dieses als solches gekennzeichnet werden. Dies entspricht der herkömmlichen Vorgehensweise bei Zitaten. Denn damit die jeweiligen Lizenzvereinbarungen zwischen dem Ersteller und dem Nutzer zum Vertragsbestandteil werden, muss auf sie wirksam hingewiesen werden. Dies ist der Fall, wenn einerseits die Lizenz sowie die Lizenzbedingungen über einen gut sichtbaren Link auf der Internetseite, die den Lizenzgegenstand zeigt, aufgerufen und ausgedruckt werden können.
Der Nutzer muss zudem bei der Verwendung angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, das heißt: Er muss den Urheber und gegebenenfalls den Werktitel nennen (in der Version 4.0. nicht mehr länger verpflichtend, aber empfohlen) und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Zur Wahrung der Einheitlichkeit wird empfohlen, die Angaben in folgender Reihenfolge zu machen („TULLU- Regel“): Titel, Urheber, Lizenz, Link, [Ursprungsort].
Der Text für die Antwort beruht auf dem Original aus OER & Recht FAQ, OERinForm von: Anna Wiggeringloh unter CC BY-SA 4.0. Die inhaltliche Bearbeitung durch steht unter . (Bearbeitung: kleinere redaktionelle Anpassung, die keinen eigenen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen.)
Permalink: https://oer-faq.de/faq/OF-1-12
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