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Wie steht Creative Commons zu Digital Rights Management (DRM) und technischen Schutzmaßnahmen?

Digital Rights Management (DRM) beziehungsweise technische Schutzmaßnahmen sorgen für Kopierschutz. Die (digitale) Nutzung von Inhalten soll kontrolliert und technisch – oder auch vertraglich – eingeschränkt erfolgen. Der Einsatz von Creative Commons-Lizenzen hingegen trägt dazu bei, das Kopieren, die Weitergabe und die Nachnutzung von Inhalten zu ermöglichen – und gerade nicht zu verhindern. Das Konzept des Kopierschutzes steht also in einem Widerspruch zur freien Nachnutzbarkeit, den die Creative Commons-Lizenzen ermöglichen wollen.

Aus diesem Grund erlauben es die Creative Commons-Lizenzen, technische Schutzmaßnahmen an CC-lizenziertem Material zu umgehen, sofern dies notwendig ist, um die lizenzierten Nutzungen (zum Beispiel das Anfertigen von Kopien) zu ermöglichen. Zugleich verbieten es die Creative Commons-Lizenzen, bei der Weitergabe von lizenzierten Inhalten Kopierschutz anzuwenden, der die durch die Lizenz eingeräumten Nutzungsfreiheiten einschränkt.

Der Text für die Antwort ist eine wortwörtliche inhaltliche Übernahme aus: FAQ – CC Germany. Von: CC German Chapter unter CC BY 4.0.

Permalink: https://oer-faq.de/faq/CC-1-1-9

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