
Zum Hintergrund: Aufgrund einer zwingenden Bestimmung des europäischen Urheberrechts ist es untersagt, wirksame technische Schutzmaßnahmen zu umgehen. Dieses strikte Verbot kennt keine Ausnahmen. Daher darf zum Beispiel niemand eine Kopie von einem Werk machen – auch nicht für private Kopien oder Zitate – wenn dafür eine „wirksame“ technische Schutzmaßnahme umgangen werden muss. Wann solche Maßnahmen „wirksam“ sind, ist häufig umstritten.
CC-Lizenzen lassen hier aber mehr zu als das gesetzliche Urheberrecht: Abschnitt 2.a.4 der CC-Lizenz (Version 4.0) besagt klar, dass der Umgehungsschutz nicht für CC-lizenzierte Werke gilt. Das bedeutet, dass es jeder Nutzer:in erlaubt ist, alle technischen Änderungen an der Kopie des Werkes vorzunehmen, die notwendig sind, um es gemäß den Lizenzbedingungen zu verwenden, selbst wenn dies die Umgehung wirksamer technischer Schutzmaßnahmen erfordert.