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Andere haben auch an meinem Werk mitgearbeitet – was muss ich bei mehreren Urhebern beachten?
Urheber ist derjenige, der das Werk erschaffen hat („Schöpferprinzip“). Wenn mehrere das Werk erschaffen haben, ist jeder Beteiligte, der einen eigenen schöpferischen Anteil erbracht hat, Miturheber (§ 8 UrhG). Bei einer Miturheberschaft können die einzelnen Miturheber nur gemeinsam über die Verwertungsrechte an dem Werk entscheiden.
Der Text für die Antwort ist eine wortwörtliche inhaltliche Übernahme aus: OER & Recht FAQ, OERinForm. Von: Anna Wiggeringloh unter CC BY-SA 4.0.
Permalink: https://oer-faq.de/faq/OF-1-15
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