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Wann ist ein Werk urheberrechtlich geschützt?

Das Urheberrecht schützt bestimmte Geistesschöpfungen, die „Werke“ genannt werden. Es muss sich dabei um eine persönliche geistige Schöpfung handeln, die ein Mindestmaß an Individualität aufweist (sog. „Schöpfungshöhe“). Dies bedeutet, dass das Werk die individuelle Prägung seines Urhebers tragen muss.

Je nach Art des Werkes ist die Schöpfungshöhe unterschiedlich zu bestimmen. So ist bei Sprachwerken ein geringer Grad anzusetzen, wie etwa ein Text mit drei Zeilen und trivialem Inhalt. Dagegen ist ein handwerksmäßiges Arbeitsergebnis, das schablonenhaft oder routinemäßig entsteht, nicht geschützt.2 Maßgeblich ist stets die Quantität der Individualität.
Geschützt sind Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Nach dem Beispielskatalog in § 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) etwa:

  • Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme

  • Werke der Musik

  • Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden

  • Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden

  • Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen

Die Inhalte für die Antwort und die weiteren Hinweise wurden übernommen aus: OER & Recht FAQ, OERinForm. Von: Anna Wiggeringloh unter CC BY-SA 4.0.

Permalink: https://oer-faq.de/faq/OF-1-6

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