Wann entsteht nun Schutz, wann nicht? Ein Beispiel zur Abgrenzung: Eine gemeinfreie, weil 1890 entstandene Landschaftsfotografie abzufotografieren, lässt – nach den neuen Regularien des EU-Urheberrechts – keinen neuen Lichtbildschutz entstehen (dann Public Domain Mark); ein mit aufwendiger Technik und Fachkenntnis angefertigtes Foto eines gemeinfreien Landschaftsgemäldes anzufertigen, lässt ebenfalls keinen Schutz des Fotos entstehen. Wird dieselbe Landschaft in der Natur neu fotografiert, entsteht hingegen Schutz (das Foto ist dann für eine CC-Lizenz geeignet)
Angenommen, ich fotografiere ein gemeinfreies Gemälde ab (Reproduktionsfoto) – ist es dann sinnvoll, dieses Foto unter einer CC-Lizenz zur Verfügung zu stellen?
Das hängt davon ab, ob beim Anfertigen dieses Fotos ein sogenannter Lichtbildschutz entsteht entsteht oder nicht. Ein Lichtbild ist gemäß den „Verwandten Schutzrechten“ des Urheberrechts geschützt – egal, welcher Aufwand bei der Fotografie nötig war. Nach der Rechtslage in Deutschland ist sogar jedes Handyknipsbild geschützt.
Bis vor Kurzem (Stand: 9 Juni 2021) waren auch fotografische Reproduktionen gemeinfrei gewordener Werke geschützt. Dann war eine CC-Lizenz die richtige Wahl, um dieses Foto freizugeben. Allerdings gibt es hier eine wichtige gesetzliche Neuerung: Wenn gemeinfreie Motive originalgetreu fotografisch reproduziert werden (Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen), entsteht daran seit dem 7. Juni 2021 daran kein Schutz mehr. Beispiele sind identische Fotoreproduktionen von Gemälden oder Fotografien, deren urheberrechtlicher Schutz abgelaufen ist. Dann sind CC-Lizenzen nicht die richtige Wahl, sondern die Public Domain Mark, um zu klarzustellen, dass an diesen Inhalten keine Rechte bestehen.
Wird gemeinfreie Kunst wiederum nicht nur reproduziert, sondern künstlerisch interpretiert, greift der Lichtbild(werk)schutz. Für derartiges Material sind CC-Lizenzen geeignet.
Die Inhalte für die Antwort und die weiteren Hinweise wurden übernommen aus: FAQ – CC Germany. Von: CC German Chapter unter CC BY 4.0.
Permalink: https://oer-faq.de/faq/CC-3-2-5
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