Das hängt davon ab, ob beim Anfertigen dieses Fotos ein sogenannter Lichtbildschutz entsteht entsteht oder nicht. Ein Lichtbild ist gemäß den „Verwandten Schutzrechten“ des Urheberrechts geschützt – egal, welcher Aufwand bei der Fotografie nötig war. Nach der Rechtslage in Deutschland ist sogar jedes Handyknipsbild geschützt.
Bis vor Kurzem (Stand: 9 Juni 2021) waren auch fotografische Reproduktionen gemeinfrei gewordener Werke geschützt. Dann war eine CC-Lizenz die richtige Wahl, um dieses Foto freizugeben. Allerdings gibt es hier eine wichtige gesetzliche Neuerung: Wenn gemeinfreie Motive originalgetreu fotografisch reproduziert werden (Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen), entsteht daran seit dem 7. Juni 2021 daran kein Schutz mehr. Beispiele sind identische Fotoreproduktionen von Gemälden oder Fotografien, deren urheberrechtlicher Schutz abgelaufen ist. Dann sind CC-Lizenzen nicht die richtige Wahl, sondern die Public Domain Mark, um zu klarzustellen, dass an diesen Inhalten keine Rechte bestehen.
Wird gemeinfreie Kunst wiederum nicht nur reproduziert, sondern künstlerisch interpretiert, greift der Lichtbild(werk)schutz. Für derartiges Material sind CC-Lizenzen geeignet.