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Sollte ich gemeinfreies – also urheberrechtlich nicht geschütztes – Material unter eine CC-Lizenz stellen?

Das ist nicht empfehlenswert. Es sollten nur Inhalte und Materialien unter eine CC-Lizenz gestellt werden, die auch Schutz nach den Vorschriften des Urheberrechts genießen. Für das Teilen gemeinfreier Inhalte kann die Public Domain Mark gewählt werden. Sie ist keine Lizenz, sondern ein Hinweis auf die Gemeinfreiheit.

Ohnehin ist es rechtlich zweifelhaft, ob die Lizenzbestimmungen einer CC-Lizenz, die für einen gemeinfreien Inhalt verwendet wird, überhaupt wirksam sind. Im Lizenztext selbst heißt es: „Es sei klargestellt, dass die vorliegende Public License weder besagen noch dahingehend ausgelegt werden soll, dass sie solche Nutzungen des lizenzierten Materials verringert, begrenzt, einschränkt oder mit Bedingungen belegt, die ohne eine Erlaubnis aus dieser Public License zulässig sind.“ Da gemeinfreie Inhalt per Gesetz ohne jegliche Beschränkung oder Pflicht genutzt werden können, dürften die Lizenzbestimmungen angesichts dieser Formulierung hierfür gar nicht gelten.

Die Inhalte für die Antwort und die weiteren Hinweise wurden übernommen aus: FAQ – CC Germany. Von: CC German Chapter unter CC BY 4.0.

Permalink: https://oer-faq.de/faq/CC-3-2-3

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