
Zum Hintergrund: Einige Kreative wollen ihre Inhalte in niedriger Qualität zur Eigenwerbung CC-lizenzieren, damit sie sich möglichst ungehindert verbreiten können. Wird nun Interesse für eine professionelle Nutzung geweckt (zum Beispiel bei einer Werbeagentur) geweckt ist, die eine hochaufgelöste Fassung des Bildes benötigt, dann soll – so der Gedanke – diese hochaufgelöste Variante nur kostenpflichtig herausgegeben werden.
Die CC-Lizenz bezieht sich jedoch auf das lizenzierte Werk bzw. die geschützte Leistung. Der Lizenzgegenstand ist also das Foto, nicht eine bestimmte Kopie oder Auflösung des Fotos. Etwas anderes würde nur gelten, wenn eine besonders niedrige Auflösung den Charakter des Werkes gänzlich verändern, es zu einem anderen Werk machen würde. Ansonsten spielt es für die CC-Lizenz keine Rolle, ob ein Foto hoch oder niedrig aufgelöst ist. Die Lizenz bezieht sich auf das Bild. Sie könnten durchaus mit einer Nutzerin individuell vereinbaren, dass sie die hochaufgelöste Datei nicht weitergibt. Diese Vereinbarung gilt aber nicht für Dritte, sondern sie bindet nur die jeweiligen Vertragsparteien. In der Konsequenz heißt das: Sobald Ihr hochaufgelöster Inhalt in Umlauf gelangt ist, dürfen Dritte ihn gemäß der jeweiligen CC-Lizenz nutzen.