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Kann ich einen Inhalt – zum Beispiel ein Foto – in niedriger Auflösung bzw. schlechter Qualität unter CC-Lizenz zur Verfügung stellen und die hochauflösende Version nur gesondert gegen Vergütung herausgeben?

Das können Sie tun. Allerdings können Sie dann nicht verhindern, dass ihr Foto auch in seiner hochaufgelösten Variante genutzt wird, wenn Dritte diese Variante von jemand anderem erhalten. Ihre Schutzmöglichkeiten sind in dieser Konstellation eher faktischer Natur. Solange außer Ihnen niemand eine hochaufgelöste Datei Ihres Fotos bekommt, kann sie auch nicht in Umlauf gelangen. Für die Herausgabe können Sie sich also eine entsprechende Vergütung ausbedingen.

Zum Hintergrund: Einige Kreative wollen ihre Inhalte in niedriger Qualität zur Eigenwerbung CC-lizenzieren, damit sie sich möglichst ungehindert verbreiten können. Wird nun Interesse für eine professionelle Nutzung geweckt (zum Beispiel bei einer Werbeagentur) geweckt ist, die eine hochaufgelöste Fassung des Bildes benötigt, dann soll – so der Gedanke – diese hochaufgelöste Variante nur kostenpflichtig herausgegeben werden.

Die CC-Lizenz bezieht sich jedoch auf das lizenzierte Werk bzw. die geschützte Leistung. Der Lizenzgegenstand ist also das Foto, nicht eine bestimmte Kopie oder Auflösung des Fotos. Etwas anderes würde nur gelten, wenn eine besonders niedrige Auflösung den Charakter des Werkes gänzlich verändern, es zu einem anderen Werk machen würde. Ansonsten spielt es für die CC-Lizenz keine Rolle, ob ein Foto hoch oder niedrig aufgelöst ist. Die Lizenz bezieht sich auf das Bild. Sie könnten durchaus mit einer Nutzerin individuell vereinbaren, dass sie die hochaufgelöste Datei nicht weitergibt. Diese Vereinbarung gilt aber nicht für Dritte, sondern sie bindet nur die jeweiligen Vertragsparteien. In der Konsequenz heißt das: Sobald Ihr hochaufgelöster Inhalt in Umlauf gelangt ist, dürfen Dritte ihn gemäß der jeweiligen CC-Lizenz nutzen.

Die Inhalte für die Antwort und die weiteren Hinweise sind eine inhaltliche Übernahme aus: FAQ – CC Germany. Von: CC German Chapter unter CC BY 4.0. (Bearbeitung: kleinere redaktionelle Anpassung, die keinen eigenen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen.)

Permalink: https://oer-faq.de/faq/CC-3-3-2

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