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Muss ich mich an CC-Bedingungen halten, wenn ich in Deutschland eine Datenbank nutze, die in einem Land ohne Datenbankherstellerrecht hergestellt wurde?

Datenbanken genießen nicht überall auf der Welt gleichen Schutz. In Deutschland bzw. der EU genießen sogenannte sui generis-Datenbanken Schutz, wenn in ihre Herstellung eine „wesentliche Investition“ geflossen ist. Diesen Schutz gibt es in den USA beispielsweise nicht. Datenbanken aus Ländern ohne den sui generis-Datenbankschutz (z.B. die USA) genießen in Deutschland beziehungsweise in der EU in aller Regel keinen Schutz. Insoweit müssen Sie sich nicht an die CC-Bedingungen halten und dürfen diese Datenbanken „bedingungslos“ vervielfältigen oder wesentliche Teile entnehmen. Das Datenbankherstellerrecht gilt in allen EU-Mitgliedstaaten. Ein weiteres Nicht-EU-Land mit sui generis-Datenbankschutz ist Mexiko.

Bei Datenbanken hingegen, die aufgrund der Originalität der Auswahl der Elemente Werkschutz genießen, gilt meistens internationaler Schutz. Beim Weitergeben solcher Datenbanken sind die Bedingungen einer CC-Lizenz einzuhalten.

Der Text für die Antwort ist eine inhaltliche Übernahme aus: FAQ – CC Germany. Von: CC German Chapter unter CC BY 4.0. (Bearbeitung: kleinere redaktionelle Anpassung, die keinen eigenen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen.)

Permalink: https://oer-faq.de/faq/CC-5-1-5

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