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Muss ich mich immer an die Lizenzbedingungen halten?

Der Lizenzvertrag mit seinen Rechten und Pflichten kommt erst zustande, wenn Sie den Inhalt auf eine Weise nutzen, dass urheberrechtliche Ausschließlichkeitsrechte davon betroffen sind. Das reine Betrachten eines Inhalts („Werkgenuss“) fällt darunter beispielsweise nicht. Wenn Sie den Inhalt weitergeben, etwa auf Ihrer eigenen Internetseite, ist diese Nutzung urheberrechtlich relevant. Dann greifen die Bedingungen der CC-Lizenz.

Hiervon gibt es aber eine wichtige Ausnahme: In einigen Konstellationen ist die Nutzung schon per Gesetz erlaubt – durch die Zitierfreiheit, die Privatkopie, die Nutzungsprivilegien für die Wissenschaft und Lehre und so weiter. Bewegt man sich im Bereich dieser Freiheiten („Schranken“), müssen die Bedingungen der CC-Lizenz nicht (zusätzlich) eingehalten werden. Genauso müssen die Lizenzbedingungen nicht eingehalten werden für Inhalte, die gar nicht erst unter Urheberrechtsschutz fallen.

Dazwischen hängt es vom jeweiligen CC-Lizenzelement ab, was zu beachten ist und was nicht. ND verbietet zum Beispiel zwar das Teilen von Bearbeitungen, erlaubt aber sehr wohl, eine Bearbeitung nur zu erstellen.

Der Text für die Antwort ist eine inhaltliche Übernahme aus: FAQ – CC Germany. Von: CC German Chapter unter CC BY 4.0. (Bearbeitung: kleinere redaktionelle Anpassung, die keinen eigenen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen.)

Permalink: https://oer-faq.de/faq/CC-4-1-6

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