
Welche Nutzungen im Detail als Bearbeitungen zu werten sind, ist eine schwierige Frage. Die Lizenz nennt Beispiele für Nutzungshandlungen, die nach dem Urheberrecht üblicherweise als Änderungen/Bearbeitungen anzusehen sind: Übersetzungen in eine andere Sprache und Umwandlungen eines Werks in eine andere Werkkategorie, wie z. B. die Verfilmung eines Romans, gelten als Bearbeitung. Auch die Synchronisierung von Musik mit anderen Werken, z. B. die Verwendung von Musik als Hintergrund für ein Video oder als Filmmusik, stellt eindeutig eine Bearbeitung dar.