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Was bedeutet SA?

SA (Share-Alike, Weitergabe unter gleichen Bedingungen) bedeutet, dass Bearbeitungen nur unter der ursprünglichen oder unter einer kompatiblen Lizenz veröffentlicht werden dürfen.

Zusammengefasst bedeutet das, dass der Bearbeiter (der eine geänderte Version des lizenzierten Materials veröffentlicht) an die vom ursprünglichen Lizenzgeber gewählten Lizenzbedingungen gebunden ist. Der Bearbeiter darf die Freiheiten der Nutzer auch für seine Fassung nicht weiter einschränken, gleich ob durch restriktivere Lizenzbedingungen oder durch technische oder andere Maßnahmen. Der Sinn dieser „ansteckenden Freiheit“ ist leicht erklärt: Für das Werk in all seinen Ausprägungen sollen die gleichen Nutzungsfreiheiten gelten. Vor dem Hintergrund dieses Arguments macht die Regelung tatsächlich Sinn: Lizenzen ohne SA-Modul erlauben es Dritten, sich den Inhalt „anzueignen“. So könnte eine Plattenfirma einen Song, der unter einer CC BY-Lizenz veröffentlicht wurde, neu mixen und das Ergebnis „unfrei“ vermarkten (d. h. kommerziell oder gegen Lizenzgebühren). SA-Klauseln verhindern solche Aneignungsmöglichkeiten durch ihre ansteckende Wirkung auf jede Art von Bearbeitung.

Die Inhalte für die Antwort und die weiteren Hinweise sind eine inhaltliche Übernahme aus: Open Content – Ein Praxisleitfaden zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen. Von: Dr. Till Kreuzer unter CC BY 4.0. (Bearbeitung: )

Permalink: https://oer-faq.de/faq/WM-1-3

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