Was kann ich tun, wenn ich der Allgemeinheit die Benutzung meines Inhalts ohne jegliche Beschränkung erlauben möchte?
Auch hierfür stellt Creative Commons ein Werkzeug zur Verfügung: CC0 („CC Zero“). Damit können Sie Ihre Inhalte in die Gemeinfreiheit (auch „Public Domain”) entlassen beziehungsweise weitgehend den gewünschten Effekt der bedingungslosen Freigabe erzielen. Mit CC0 verzichten Sie weltweit auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte, soweit dies gesetzlich möglich ist.
Da nach deutschem Recht – etwa im Gegensatz zu den USA – eine vollständige Aufgabe von Urheberrechten nicht möglich ist, sieht CC0 einen rechtlichen Mechanismus neben der Verzichtserklärung vor: zum einen eine möglichst liberale Lizenz (Nutzung ohne Einschränkung, keine Namensnennung), zweitens eine Art Nichtangriffspakt („Non-Assertion Pledge“). Damit kommt man auch in Rechtssystemen wie in Deutschland dem sonst nicht möglichen Verzicht auf Urheberrechte recht nahe.
Der Text für die Antwort ist eine wortwörtliche inhaltliche Übernahme aus: FAQ – CC Germany. Von: CC German Chapter unter CC BY 4.0.
Permalink: https://oer-faq.de/faq/CC-3-4-5
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