
Hintergrund: Für gemeinfreie Inhalte ist kein Lizenzvertrag nötig, denn deren Nutzung ist bereits ohne Nutzungsrechte erlaubt – genau das zeichnet den Status der Gemeinfreiheit aus. Für die Allgemeinheit kann die Klarstellung mit der Public Domain Mark helfen, Materialien für die Nachnutzung als gemeinfrei zu erkennen.
Wenn Sie Materialien mit der Public Domain Mark kennzeichnen, sollten Sie sich sicher sein, dass sie frei von Urheberrechten sind (falls nicht, bietet sich die Freigabeerklärung CC0 an, siehe hier).
Ein ausdifferenziertes System von Hinweislabeln/Rechtehinweisen mit diversen Rechtestatus wurden von rightsstatements.org für Einrichtungen des Kulturerbes entwickelt.