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Was sind „die ähnlichen Rechte“, die neben dem Urheberrecht im Creative Commons Lizenztext erwähnt werden?

„Urheberrecht und ähnliche Rechte“ ist ein generischer Hinweis für Schutzrechte, die sich auf den gleichen Inhalt beziehen, beispielsweise Markenrechte oder Patentrechte. Es gibt noch Wettbewerbsrechte, die im eigentlichen Sinne keine Schutzrechte sind, aber sie verbieten auch bestimmte Handlungen. Das bedeutet, dass der Schutzgegestand nicht nur durch das Urheberrecht geschützt werden kann.

Im Jahr 2014 fand eine CC-Lizenztextlesung in Form einer Podiumsdiskussion mit Dr. Till Kreutzer (Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Urheber-, Persönlichkeits- und Datenschutzrecht), John H. Weitzmann (Legal Project Lead bei Creative Commons Deutschland und Regional Coordinator Europe bei Creative Commons) und Kristin Narr (Medienpädagogin) statt. Dabei wurde der Lizenztext von der Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 DE unter der Lupe angeschaut. Obwohl die Lizenzversion 4.0 heutzutage empfohlen wird, wurden bei der CC-Lizenztextlesung viele Fragen zu juristischen Themen gestellt, die aktuell immer noch von Bedeutung sind.

Der Text für die Antwort beruht auf dem Original aus CC-Lizenztextlesung – Juristen und Pädagogen erklären die Creative Commons Lizenzen von: pb21.de - Digitale Bildung unter CC BY 3.0. Die inhaltliche Bearbeitung durch Agentur J&K – Jöran und Konsorten steht unter CC BY 4.0. (Bearbeitung: Umformulierung)

Die Inhalte für die Antwort und die weiteren Hinweise stammen von Agentur J&K – Jöran und Konsorten und wurden für das Projekt OER FAQ erstellt. Sie stehen unter http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/.

Permalink: https://oer-faq.de/faq/PB-1-1

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